Termin-Vereinbarung

Wie sind Sie versichert?

Privatversicherte und Selbstzahler: Wir können weiterhin neue Patientinnen und Patienten aufnehmen.

Gesetzlich Versicherte: Unsere kassenärztliche Sprechstunde ist derzeit vollständig ausgelastet. Bis auf Weiteres können wir daher keine neuen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten aufnehmen.

Akutsprechstunde: Für akute Beschwerden bieten wir montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 7:45 Uhr eine Akutsprechstunde ohne Termin an. Diese ist vorrangig für Patientinnen und Patienten gedacht, die bereits bei uns in Behandlung sind. Nach einer Ersteinschätzung entscheiden wir, ob eine Behandlung am selben Tag erforderlich ist – andernfalls vereinbaren wir mit Ihnen einen regulären Termin. Die Reihenfolge richtet sich nach der medizinischen Dringlichkeit, eine Wartezeit von mehreren Stunden ist möglich. Behandelt werden die akuten Beschwerden – weitere Anliegen und Befundbesprechungen erhalten einen gesonderten Termin. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, in lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte die 112.

Selbstzahler-Termine werden privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die gesetzliche Krankenversichertenkarte wird dabei nicht eingelesen; eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Ein Selbstzahler-Termin führt nicht zu einer Aufnahme in unsere GKV-Patientenkartei.

Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen.

MRT mit Überweisung? Privatpatienten und Selbstzahler können ihren MRT-Termin direkt online buchen.